Bekanntmachung - Änderung des Gefahrenzonenplanes

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©Stadt Sterzing

Der Stadtrat wird in einer der nächsten Sitzungen die folgende Änderung am Gefahrenzonenplan behandeln:

Abänderung des Gefahrenzonenplanes der Gemeinde Sterzing - Wassergefahren infolge der Errichtung der Wasserschutzbauten am Fluss Eisack bis zur Hofer-Brücke.

Nach der Genehmigung wird der Beschluss samt Unterlagen auf der Amtstafel der Gemeinde und im Bürgernetz für die Dauer von 30 Tagen veröffentlicht. Während der Veröffentlichung kann jeder in die Unterlagen Einsicht nehmen und bei der Gemeinde Stellungnahmen und Vorschläge zu den eingeführten Änderungen einbringen.

Die Unterlagen liegen im Stadtbauamt/Raumordnung der Gemeinde, Haus Sternbach, Neustadt 28, zur Einsicht auf.

06.06.2024

DEU